So einfach kann die psychische  Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sein

Vielleicht sollten Sie über Ihre Arbeitssituation nachdenken?!
Vielleicht sollten Sie über Ihre Arbeitssituation nachdenken?! Bild zeigt zwei Goldfische, die in einem Standmixer schwimmen.

Wann haben Sie als Arbeitgeber zuletzt die psychischen Belastungen Ihrer Beschäftigten ermittelt? Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßig zu beurteilen, welche Gefährdungen für die Beschäftigten von der Arbeit ausgehen. Das gilt auch für die psychische Gefährdungsbeurteilung. 

 

Sicher möchte Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gern nachkommen. Doch vielleicht fragen Sie sich: 

wie geht das? Und vielleicht fehlt Ihnen auch die personelle Kapazität dafür?

  

Hier biete ich Ihnen konkrete, praktische Unterstützung an.

  

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen können.

Sie können Workshops durchführen oder die Beschäftigten mit einem Fragenbogen befragen.

 

Ich biete Ihnen

  • rechtssichere
  • praktische und lösungsorientierte Möglichkeiten zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. 

Danach können Sie  der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde gelassen entgegen sehen.

Und es gibt einen noch wichtigeren Grund für die psychische Gefährdungsbeurteilung.

 

Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Sehen Sie den Tatsachen ins Auge. Durch die psychische Gefährdungsbeurteilung erfahren Sie, wo Ihren Beschäftigten wirklich der Schuh drückt. Sie erfahren, wo es nicht optimal läuft und haben so die Möglichkeit an der richtigen Stelle etwas zu verändern.  

 

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist das ideale Instrument, um sich einen Überblick zu verschaffen.

Finden Sie heraus, wo es Problem in Ihrer Organisation gibt. Dabei geht es nicht um Ihre Sicht. Wichtiger ist wie die Beschäftigten die Arbeitsbedingungen bewerten. Finden Sie die wirklichen Gründe für Fluktuation und Fehlzeiten heraus. Schaffen Sie die Voraussetzungen für mehr Gesundheit, mehr Bindung der Beschäftigten an Ihr Unternehmen. 

 

Ute Grandt hält Verabredungen an der  Pinnwand fest
Ute Grandt hält Verabredungen an der Pinnwand fest

Entlastung durch Beratung, Organisation und Durchführung 

 

Ich biete Ihnen

  • rechtssichere Beratung. Sie haben dann Klarheit über die möglichen Formen der psychischen Gefährdungsbeurteilung und den Ablauf.
  • ein maßgeschneidertes Angebot, das genau auf Ihre Situation abgestimmt ist. So viel wie nötig, so unaufwändig wie möglich.
  • Beratung, wenn Sie eine Betriebsvereinbarung mit Ihrem Betriebsrat darüber abschließen wollen. 
  • die Organisation und Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung.
  • eine verständliche Darstellung der Ergebnisse der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Form einer Präsentation. So erfahren Sie die tatsächlichen Belastungen der Beschäftigten.

Hier enden die Angebote der meisten meiner Mitbewerber.

 

Ich biete Ihnen mehr:

Ich lasse Sie mit den Ergebnissen nicht allein: mit meiner Unterstützung leiten Sie die richtigen Maßnahmen ab. Nicht die Erhebung ändert die Situation. Erst durch die richtigen Maßnahmen, können Sie Belastungen reduzieren und zu mehr Beschäftigtenzufriedenheit beitragen.

 

Ich unterstütze Sie

  • bei der Erarbeitung der Kommunikationsstrategie,
  • der Einbeziehung der  Führungskräfte und Beschäftigten,
  • bei der Moderation von Workshops und der Entwicklung geeigneten Maßnahmen.
Ute Grandt
Ute Grandt

Drei Gründe, warum Sie mich kontaktieren sollten:

 

1.     Diese Kombination von Kompetenz und Erfahrung werden Sie selten finden. Dank meiner Kenntnisse u.a. in den Bereichen Arbeitsrecht, Personal, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, gute Führung und Gesundheitsschutz kann ich Sie inhaltlich bei der Entwicklung wirksamer Prozesse und Maßnahmen unterstützen. Das macht in der Praxis einen Unterschied.

 

2.     Sie haben andere Aufgaben. Ich entlaste Sie von den Aufgaben, der Entwicklung und Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Ich präsentiere die Ergebnisse verständlich vor Ihren Führungskräften, den Beschäftigten und dem Betriebsrat.  Bei Bedarf moderiere ich Sitzungen in diesem Zusammenhang und sorge für eine gute Vorbereitung, für dokumentierte Ergebnisse und eine gute Arbeitsatmosphäre.

 

3.     Ich weiß, wie Sie sich fühlen. In zwölf Jahren eigener Führungserfahrung (Personalvorstand, Personalleiterin, Bereichsleiterin strategische Personal- und Organisationsentwicklung) habe ich viel erlebt. Mir ist bezogen auf Führung nichts menschliches fremd. In mir finden Sie eine kompetente, verschwiegene und verständnisvolle Gesprächspartnerin. 

Ute Grandt
Ute Grandt

Starten Sie mit einem Informationsgespräch

Ich informiere Sie gern in einem Informationsgespräch. Alle, die an einer solchen Entscheidung beteiligt sein sollten, können dabei sein. Das ist auch über eine Videoplattform möglich.

 Lernen Sie mich kennen

 

Verschaffen Sie sich einen Eindruck von mir. Lernen Sie mich in einem 30-minütigen Telefongespräch oder über eine Videoplattform kennen. Stellen Sie Ihre Fragen. Finden Sie heraus, ob wir zueinander passen.