Wann haben Sie als Arbeitgeber zuletzt die psychischen Belastungen Ihrer Beschäftigten ermittelt? Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßig zu beurteilen, welche Gefährdungen für die Beschäftigten von der Arbeit ausgehen. Das gilt auch für die psychische Gefährdungsbeurteilung.
Sicher möchte Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gern nachkommen. Doch vielleicht fragen Sie sich:
wie geht das? Und vielleicht fehlt Ihnen auch die personelle Kapazität dafür?
Hier biete ich Ihnen konkrete, praktische Unterstützung an.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen können.
Sie können Workshops durchführen oder die Beschäftigten mit einem Fragenbogen befragen.
Ich biete Ihnen
Danach können Sie der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde gelassen entgegen sehen.
Und es gibt einen noch wichtigeren Grund für die psychische Gefährdungsbeurteilung.
Verschaffen Sie sich einen Überblick!
Sehen Sie den Tatsachen ins Auge. Durch die psychische Gefährdungsbeurteilung erfahren Sie, wo Ihren Beschäftigten wirklich der Schuh drückt. Sie erfahren, wo es nicht optimal läuft und haben so die Möglichkeit an der richtigen Stelle etwas zu verändern.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist das ideale Instrument, um sich einen Überblick zu verschaffen.
Finden Sie heraus, wo es Problem in Ihrer Organisation gibt. Dabei geht es nicht um Ihre Sicht. Wichtiger ist wie die Beschäftigten die Arbeitsbedingungen bewerten. Finden Sie die wirklichen Gründe für Fluktuation und Fehlzeiten heraus. Schaffen Sie die Voraussetzungen für mehr Gesundheit, mehr Bindung der Beschäftigten an Ihr Unternehmen.
Entlastung durch Beratung, Organisation und Durchführung
Ich biete Ihnen
Hier enden die Angebote der meisten meiner Mitbewerber.
Ich biete Ihnen mehr:
Ich lasse Sie mit den Ergebnissen nicht allein: mit meiner Unterstützung leiten Sie die richtigen Maßnahmen ab. Nicht die Erhebung ändert die Situation. Erst durch die richtigen Maßnahmen, können Sie Belastungen reduzieren und zu mehr Beschäftigtenzufriedenheit beitragen.
Ich unterstütze Sie
Drei Gründe, warum Sie mich kontaktieren sollten:
1. Diese Kombination von Kompetenz und Erfahrung werden Sie selten finden. Dank meiner Kenntnisse u.a. in den Bereichen Arbeitsrecht, Personal, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, gute Führung und Gesundheitsschutz kann ich Sie inhaltlich bei der Entwicklung wirksamer Prozesse und Maßnahmen unterstützen. Das macht in der Praxis einen Unterschied.
2. Sie haben andere Aufgaben. Ich entlaste Sie von den Aufgaben, der Entwicklung und Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Ich präsentiere die Ergebnisse verständlich vor Ihren Führungskräften, den Beschäftigten und dem Betriebsrat. Bei Bedarf moderiere ich Sitzungen in diesem Zusammenhang und sorge für eine gute Vorbereitung, für dokumentierte Ergebnisse und eine gute Arbeitsatmosphäre.
3. Ich weiß, wie Sie sich fühlen. In zwölf Jahren eigener Führungserfahrung (Personalvorstand, Personalleiterin, Bereichsleiterin strategische Personal- und Organisationsentwicklung) habe ich viel erlebt. Mir ist bezogen auf Führung nichts menschliches fremd. In mir finden Sie eine kompetente, verschwiegene und verständnisvolle Gesprächspartnerin.
Starten Sie mit einem Informationsgespräch
Ich informiere Sie gern in einem Informationsgespräch. Alle, die an einer solchen Entscheidung beteiligt sein sollten, können dabei sein. Das ist auch über eine Videoplattform möglich.
Lernen Sie mich kennen
Verschaffen Sie sich einen Eindruck von mir. Lernen Sie mich in einem 30-minütigen Telefongespräch oder über eine Videoplattform kennen. Stellen Sie Ihre Fragen. Finden Sie heraus, ob wir zueinander passen.